Die Gleichstellung von Mann und Frau
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Das Bundesgesetz der Gleichstellung von Mann und Frau wurde am 1. Juli im Jahr 1996 eingeführt.
Verboten sind damit die direkte und die indirekte Diskriminierung privat aber auch öffentlich.
Das Eidgenössische Büro der Gleichstellung von Mann und Frau setzt sich für das Beseitigen von direkter und indirekter Diskriminierung ein. Sie informiert die Öffentlichkeit, führt Untersuchungen durch, berät betroffene Menschen, dazu empfiehlt sie geeignete Massnahmen zum weiteren Vorgehen und viele andere Dinge, die für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz an Bedeutung haben.
Verbot der Geschlechtsdiskriminierung
Diese Verbote sind am häufigsten bei der Anstellung, Arbeitsverteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingung, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung im gesamten Arbeitsverhältnis verboten.
Evaluation des Gleichstellungsgesetzes
Durch den Bundesrat wurde 2006 eine qualitative und quantitative Analyse der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes festgelegt.
Am Schluss des Tages folgt der Satz des Bundesrates: die Auswirkungen des Gleichstellungsgesetzes waren in dieser Zeit seines Bestehens grundsätzlich positiv. Dieses Gesetz verhilft den Arbeitnehmer/innen, dass sie sich mit nützlichen Instrumenten gegen Diskriminierungen wehren können. Es wurden bis jetzt keine Nachteile des festgelegten Gesetzes gefunden.
Trotz der vielen Gesetze zur Gleichstellung von Mann und Frau werden immer wieder Personen z.b wegen Rollenzuweisungen oder Arbeitsteilung diskriminiert.
Das Bundesgesetz der Gleichstellung von Mann und Frau wurde am 1. Juli im Jahr 1996 eingeführt.
Verboten sind damit die direkte und die indirekte Diskriminierung privat aber auch öffentlich.
Das Eidgenössische Büro der Gleichstellung von Mann und Frau setzt sich für das Beseitigen von direkter und indirekter Diskriminierung ein. Sie informiert die Öffentlichkeit, führt Untersuchungen durch, berät betroffene Menschen, dazu empfiehlt sie geeignete Massnahmen zum weiteren Vorgehen und viele andere Dinge, die für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz an Bedeutung haben.
Verbot der Geschlechtsdiskriminierung
- Menschen dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts indirekt oder direkt benachteiligt werden
- Sie dürfen nicht ohne Grund andere Menschen sexuell belästigen
- Oder andere Verhalten auf Grund der Geschlechterzugehörigkeit
Diese Verbote sind am häufigsten bei der Anstellung, Arbeitsverteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingung, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung im gesamten Arbeitsverhältnis verboten.
Evaluation des Gleichstellungsgesetzes
Durch den Bundesrat wurde 2006 eine qualitative und quantitative Analyse der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes festgelegt.
Am Schluss des Tages folgt der Satz des Bundesrates: die Auswirkungen des Gleichstellungsgesetzes waren in dieser Zeit seines Bestehens grundsätzlich positiv. Dieses Gesetz verhilft den Arbeitnehmer/innen, dass sie sich mit nützlichen Instrumenten gegen Diskriminierungen wehren können. Es wurden bis jetzt keine Nachteile des festgelegten Gesetzes gefunden.
Trotz der vielen Gesetze zur Gleichstellung von Mann und Frau werden immer wieder Personen z.b wegen Rollenzuweisungen oder Arbeitsteilung diskriminiert.